Antrag auf Aufnahme eines Kindes in einem Hort
Hier finden Sie den Onlinedienst für die Anmeldung Ihres Kindes in einem Hort der Gemeinde Schkopau.
Personensorgeberechtigte haben das Recht, nach der Geburt den Betreuungsbedarf für ihr Kind jederzeit in einer der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Schkopau anzumelden. Die Vergabe des Betreuungsplatzes erfolgt durch den Träger der Kindertageseinrichtungen (Gemeinde Schkopau).
Rechtsgrundlage: § 4 Absatz 1 der Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau (Benutzungssatzung) vom 16.11.2023
Was wird benötigt?
- Geburtsurkunde
- Registrierung
- Betreuungsbestätigung (optional)
- Feststellungsbescheid zur integrativen Betreuung (optional)
- Kindergeldbescheid (optional)
- Nachweis Sorgeberechtigung (optional)